Ab Januar drohen Einschränkungen

LFV plädiert für Verlängerung von Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche


13.12.2021
Verband • Präsidium • Kreisverbände • Spielbetrieb • Junioren • Juniorinnen • Soziales • Gesellschaftliche Verantwortung • Service

Der vereinsbasierte Amateursport darf seit Kurzem auch in der höchsten Coronawarnstufe stattfinden. Für eine solche Entwicklung hatte sich der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) nach zunächst gegensätzlichen Maßnahmen deutlich ausgesprochen. Die Entscheidung des Schweriner Landtages in dieser Hinsicht begrüßte der größte Sportfachverband des Landes daher ausdrücklich.

Vor allem in Innenräumen – dies betrifft auch Umkleidekabinen oder Funktionsgebäude – greifen für die Aktiven dabei weiterhin schon in früheren Phasen der den Einschränkungen zu Grunde liegenden Coronaampel die 2G- bzw. 2G+-Regelungen. Selbige gelten teils auch für die Rolle als Zuschauende im Außenbereich. 2G bzw. 2G+ betrifft damit auch die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren.

2G-Status für nicht geimpfte bzw. nicht genesene und Kinder und Jugendliche muss längerfristig gelten

In der aktuellen Coronaverordnung des Landes, die bis zum 6. Januar 2022 gültig ist, wird den Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren dabei eine Sonderregelung zu Teil. Sie erfüllen bisher auch ohne Impfung oder Genesung den 2G-Status. Aber: Diese Sonderregelung endet nach jetzigem Stand am 31. Dezember 2021. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass einem Großteil der Nachwuchssportler:innen ab dem neuen Jahr die Teilnahme am Training oder Spielbetrieb bei einer vorhersehbar wohl mindestens ähnlichen Pandemielage versagt bliebe.

LFV-Präsident Joachim Masuch erwartet von der Politik nunmehr, auch hier mit entsprechendem Augenmaß zu agieren und die Sonderregelung zu verlängern. Zumal ein ähnliches Szenario in Kürze auch für die Jüngeren gelten könnte, für die eine Impfempfehlung teils schon ausgesprochen wurde bzw. in Gänze erwartet wird. "Das Impfen ist – und das belegen sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die aktuellen Zahlen – der Weg aus der Pandemie. Und es wäre entsprechend wünschenswert, wenn dieses Denken in der Gesellschaft weitreichender einsetzt und hier im ersten Schritt vor allem von den Erwachsenen die nötige Verantwortung übernommen wird. Wir erachten es daher als sehr sinnvoll und sogar zwingend notwendig, dass die vom Wegfall der derzeitigen Sonderregelungen betroffenen jungen Altersgruppen auch nach dem Jahreswechsel ohne entsprechende Voraussetzungen weiterhin am gesellschaftlichen Leben – und dazu gehört nicht nur der Sport – teilnehmen dürfen. Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie bereits in so vielen Lebensbereichen zurückstecken müssen, das darf nun nicht schon wieder der Fall sein"“, argumentiert Masuch.

36% der Jugendlichen in MV zweifach geimpft

Laut Robert-Koch-Institut sind momentan 45% der 12- bis 17-Jährigen in MV einmal, 36% sogar zweimal geimpft. Dem Rest droht aktuell beim Auslaufen der genannten Sonderregelung in vielen Bereichen der Lockdown – nicht nur im Sport.


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