Neue Finanzordnung und weitere Ordnungsänderungen zum 1. Juli 2016


07.07.2016
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Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) hat auf seiner Sitzung am 30. Juni in Rostock mehrere Ordnungsänderungen – vorbehaltlich der Zustimmung des nächsten ordentlichen Verbandstages – beschlossen. Diese werden allesamt zum Beginn der neuen Spielsaison am 1. Juli 2016 wirksam.

Zudem haben seit dem 1. Juli 2016 auch mehrere im März getroffene Änderungen durch den Vorstand (hier zum Nachlesen) fortan Gültigkeit!

Die Finanzordnung des LFV M.-V. wurde zu weiten Teilen neu gefasst und tritt mit den beschlossenenen Änderungen ebenfalls zum 1. Juli 2016 in Kraft. Eine Übersicht über alle aktuellen Ordnungen gibt es unter Service/Downloads/Satzungen & Ordnungen!


Die aktuellen Änderungen vom 30. Juni 2016 in der Übersicht:

Spielordnung

§ 2 Nr. 7 a

Bisheriger Text:

a) ein mit dem Vereinsstempel versehenes Lichtbild, das die Identität mit dem Eigentümer des Spielerpasses nachweist

Neuer Text:

a) ein mit dem Vereinsstempel versehenes Lichtbild, das die Identität mit dem Inhaber des Spielerpasses nachweist

§ 5 Nr. 4 a

Bisheriger Text:

a) Vor jedem Spiel ist die Kontrolle der Spielerpässe von den Mannschaftsvertretern im Beisein des Schiedsrichters vorzunehmen und auf dem Spielberichtsbogen unterschriftlich zu bestätigen. In Konfliktfällen entscheidet der Schiedsrichter. Bei Unstimmigkeiten über die Identität eines Spielerpassinhabers entscheidet der Schiedsrichter nach Vorlage eines anderen Personaldokuments (z. Bsp. Personalausweis, Reisepass etc.) über die Spielberechtigung in diesem Fall. Gegen diese Entscheidung kann bis 15 Minuten nach Spielende protestiert werden. Dieser Protest ist auf dem Spielberichtsbogen anzugeben und innerhalb von einer Woche beim zuständigen Rechtsorgan schriftlich zu begründen.

Neuer Text:

a) Vor jedem Spiel ist die Kontrolle der Spielerpässe von den Mannschaftsvertretern im Beisein des Schiedsrichters vorzunehmen und auf dem Spielberichtsbogen unterschriftlich zu bestätigen. In Konfliktfällen entscheidet der Schiedsrichter. Bei Unstimmigkeiten über die Identität eines Spielerpassinhabers entscheidet der Schiedsrichter nach Vorlage eines anderen Personaldokuments (z. Bsp. Personalausweis, Reisepass etc.) über die Spielberechtigung in diesem Fall. Gegen diese Entscheidung kann bis 15 Minuten nach Spielende protestiert werden. Dieser Protest ist auf dem Spielberichtsbogen anzugeben und innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Rechtsorgan schriftlich zu begründen.

§ 5 Nr.16

Alter Text:

16. Wenn eine Mannschaft auf weniger als die in § 5, Ziffer 9 a) genannte Anzahl Spieler reduziert wird, ist das Spiel auf Wunsch des Mannschaftskapitäns der dezimierten Mannschaft vom Schiedsrichter abzubrechen, wenn das Ergebnis für den Gegner lautet. Das Spiel wird für den Gegner mit drei Punkten und 3:0 Toren gewertet. Hat der Gegner zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.

Neuer Text:

16. Wenn eine Mannschaft auf weniger als die in § 5, Ziffer 9 a) genannte Anzahl Spieler reduziert wird, darf das Spiel nicht fortgesetzt werden und wird vom Schiedsrichter beendet. Das Spiel wird für den Gegner mit drei Punkten und 3:0 Toren gewertet. Hat der Gegner zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.

§ 15 Nr. 6

Alter Text:

6. Der Einsatz von Junioren/Juniorinnen in Männer-/Frauenmannschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Für Ausnahmen gelten folgende Bestimmungen:

a) Der Einsatz von A-Junioren in Männermannschaften ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (A-Junioren) möglich. B-Juniorinnen des älteren Jahrganges sowie die, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können in Frauenmannschaften eingesetzt werden.

b) Alle Junioren, mit Ausnahme derjenigen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und Juniorinnen, selbst wenn sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen an einem Tag nur ineinem Spiel mitwirken. Die Junioren/Juniorinnen, mit Ausnahme der bereits 18-jährigen A-Junioren, unterliegen im laufenden Spieljahr noch den Bestimmungen der Jugendordnung des LFV M.-V.

Neuer Text:

6. Der Einsatz von Junioren/Juniorinnen in Männer-/Frauenmannschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Für Ausnahmen gelten folgende Bestimmungen:

a) Der Einsatz von A-Junioren in Männermannschaften ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (A-Junioren) möglich. B-Juniorinnen des älteren Jahrganges sowie die, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können in Frauenmannschaften eingesetzt werden.

b) Der Einsatz von weiteren Nachwuchsspielern in Männer-/Frauenmannschaften regelt sich nach §10 Nr. 2 und 3 der JgdO

c) Alle Junioren, mit Ausnahme derjenigen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und Juniorinnen, selbst wenn sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen an einem Tag nur ineinem Spiel mitwirken. Die Junioren/Juniorinnen, mit Ausnahme der bereits 18-jährigen A-Junioren, unterliegen im laufenden Spieljahr noch den Bestimmungen der Jugendordnung des LFV M.-V.


Jugendordnung

§ 15 Nr. 1

Alter Text

1. Die Spieldauer beträgt:

A-Junioren: 2 x 45 Minuten
B-Junioren/ B-Juniorinnen: 2 x 40 Minuten
C-Junioren/ C-Juniorinnen: 2 x 35 Minuten
D-Junioren/ D-Juniorinnen: 2 x 30 Minuten
E-Junioren/ E-Juniorinnen: 2 x 25 Minuten
F-Junioren/ F-Juniorinnen: 2 x 20 Minuten
G-Junioren/G-Juniorinnen: max. 2 x 20 Minuten

Bei Spielen auf dem Kleinfeld wird bei den G- bis D-Juniorinnen und Junioren mit folgenden Ballgrößen gespielt:

G-Junioren/innen: Leichtspielball Größe 4 (290g)
F-Junioren/innen: Leichtspielball Größe 4 (290g) / Grö0 5 (290g)
E-Junioren/innen: Leichtspielball Größe 5 (290g)
D-Junioren/innen: Leichtspielball Größe 5 (350g)

Neuer Text:

1. Die Spieldauer beträgt:

A-Junioren: 2 x 45 MinutenB-Junioren/ B-Juniorinnen: 2 x 40 MinutenC-Junioren/ C-Juniorinnen: 2 x 35 MinutenD-Junioren/ D-Juniorinnen: 2 x 30 MinutenE-Junioren/ E-Juniorinnen: 2 x 25 MinutenF-Junioren/ F-Juniorinnen: 2 x 20 MinutenG-Junioren/G-Juniorinnen: max. 2 x 20 Minuten

Bei Spielen auf dem Kleinfeld wird bei den G- bis D-Juniorinnen und Junioren ab 01.07.2016 mit folgenden Ballgrößen gespielt:

G-Junioren: Größe 3 (290 g), Größe 4 (290 g)
F-Junioren: Größe 4 (290 g)
E-Junioren: Größe 4 (290 g), Größe 5 (290 g)
D-Junioren: Größe 5 (350 g)
Ab C-Junioren Größe 5 (mindestens 450 g)


Rechts- und Verfahrensordnung

§ 10

Alter Text:

Ein Protest kann nur gegen den Ausgang eines Spiels eingelegt werden. Er kann sich nur auf einen spielentscheidenden Regelverstoß des Schiedsrichters stützen.
Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind unanfechtbar.
Der Protest ist innerhalb 15 Minuten nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter vom Spielführer bzw. Mannschaftsverantwortlichen des Vereins einzulegen und vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken.
Die Frist für die Begründung eines Protestes und für die Einzahlung der Gebühr beträgt sieben Tage. Dem Rechtsorgan ist vom Verein der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr (§ 15 Ziff.3) innerhalb der Frist zuzusenden.

Neuer Text:

Ein Protest kann nach § 5 Nr. 4. a) der SpO und ansonsten nur gegen den Ausgang eines Spiels eingelegt werden. In letzterem Falle kann sich der Protest nur auf einen spielentscheidenden Regelverstoß des Schiedsrichters stützen.
Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters sind unanfechtbar.
Der Protest ist innerhalb 15 Minuten nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter vom Spielführer bzw. Mannschaftsverantwortlichen des Vereins einzulegen und vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken.
Die Frist für die Begründung eines Protestes und für die Einzahlung der Gebühr beträgt sieben Tage. Dem Rechtsorgan ist vom Verein der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr (§ 15 Ziff.3) innerhalb der Frist zuzusenden.

§ 35 Nr. 3

Alter Text:

3. Wird ein Spiel auf Antraf des Mannschaftskapitäns der im Ergebnis zurückliegenden Mannschaft nach § 5, Ziffer 16 SpO abgebrochen, wird das Spiel für den Gegner mit drei Punkten und 3:0 Toren gewertet. Hat der Gegner zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.

Neuer Text:

3. Wird ein Spiel nach § 5, Ziffer 16 SpO durch den Schiedsrichter beendet, wird das Spiel für den Gegner mit drei Punkten und 3:0 Toren gewertet. Hat der Gegner zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.


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