Entscheidung der Landesregierung

Übergangsfristen für Kinder und Jugendliche werden bis 30. April verlängert


15.12.2021
Verband • Kreisverbände • Spielbetrieb • Junioren • Juniorinnen • Talentförderung • Service

Die Landesregierung hat mit der beschlossenen Änderung der Coronaverordnung für Mecklenburg-Vorpommern auch die Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche von zwölf bis unter 18 Jahren sowie für Schwangere angepasst.

"Jugendliche in dieser Altersgruppe und ungeimpfte Schwangere sind nunmehr bis zum 30. April 2022 von den 2G- bzw. 2Gplus-Regeln ausgenommen", sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der gestrigen Sitzung des Landeskabinetts. Bisher galten die Übergangsfristen für diese Personengruppe bis zum 31. Dezember 2021.

"Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Impfstatus weiterhin am sozialen Leben, am Vereinstraining oder an Veranstaltungen teilhaben können", sagte Drese nach der heutigen Sitzung des Landeskabinetts. Kinder und Jugendliche sowie ungeimpfte Schwangere sind und bleiben damit hinsichtlich der Coronaregelungen Geimpften und Genesenen weitgehend gleichgestellt. Sie benötigen jedoch bei der 2G-Regelung sowie bei der 2G+-Regelung einen tagesaktuellen negativen Test. Geimpfte und Genesene benötigen nur für die 2G+-Regelung einen Test. Bei Schüler:innen wird als Nachweis außerhalb der Ferien ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.

Sport- und Gesundheitsministerin wirbt für Impfung

Drese: "Ich möchte aber auch bei den Jugendlichen und deren Eltern dafür werben, die Impfangebote wahrzunehmen. Seit Mitte August gibt es eine STIKO-Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen, die auf umfangreichen wissenschaftlichen Studien basiert. Mit der Impfung sind Kinder und Jugendliche gut und sicher vor COVID-19 geschützt."


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