2G bzw. 2G plus gilt für Amateursportler:innen nur in Innenräumen


26.11.2021
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen •

Am heutigen Donnerstag (25. November) ist die neue Version der Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang häuften sich bereits im Vorfeld die Fragen hinsichtlich der Anwendung der 2G- bzw. 2G plus-Regelungen im Amateursport beim Eintritt in entsprechende Risikostufen der Warnampel.

Einschränkungen nur für Innenräume angeordnet

Es gilt dabei festzustellen, dass die genannten Einschränkungen, die den Zutritt nur für Geimpfte und Genesene vorsehen, mit Blick auf die Sporttreibenden sowie anleitende Personen und Helfende (Trainer:innen, Betreuer:innen etc.)* im Amateursport ausschließlich für Innenräume gilt. Dies umfasst neben Sporthallen unter anderem auch Umkleiden und Funktionsgebäude.

Die eigentliche Sportausübung an der frischen Luft im Außenbereich – wie z.B. beim Fußballtraining- oder Spiel auf dem Rasenplatz bzw. dem Kunstrasen – ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Anders verhält es sich mit Zuschauenden bei Fußballspielen: Für sie gilt auch an der frischen Luft die 2G-Regelung (ab Warnstufe 2 bzw. gelb) bzw. 2G+-Regelung (ab Warnstufe 3 bzw. orange).

Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche sowie Trainer:innen und Referees

Noch mindestens bis Jahresende gibt es in diesem Zusammenhang eine Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren. Sie werden Geimpften und Genesenen grundsätzlich gleichgestellt und erfüllen damit aktuell den 2G-Status. Von der Erforderlichkeit eines tagaktuellen Tests (Selbsttest unter Kontrolle vor Ort, Nachweis vom Test in der Schule max. 24 Stunden alt, Schnelltest im Testzentrum max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt) bei 2G+-Regelungen sind Kinder unter 7 Jahren generell ausgenommen.

Anleitende Personen und Helferinnen (z.B. Trainer:in) und auch Referees werden nun doch weiterhin – entgegen anders lautender Meldungen der Vortage und unabhängig von den 2G- oder 2G plus-Regelungen in den jeweiligen Warnstufen – Angestellten gleichgesetzt. Entsprechend greift hier die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie müssen also geimpft oder genesen oder getestet sein.



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