Anwendung von 2G bzw. 2G-plus im Amateurfußball noch unklar


19.11.2021
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service

Mit der erfolgten Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes tritt dieses in Kürze am Tag nach der offiziellen Verkündung in Kraft. In den Anpassungen enthalten sind unter anderem die Grundlagen für die Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 18. November.

Jene Beschlüsse sehen entsprechende Vorkehrungen bzw. Maßnahmen in Abhängigkeit von der landesweiten Hospitalisierungsinzidenz vor. Dazu zählt unter anderem auch die flächendeckende Anwendung der 2G-Regelung (ab einer Inzidenz von 3) bzw. der 2G plus-Regelung (ab einer Inzidenz von 6) in einigen öffentlichen Bereichen. Konkret genannt wird im zugehörigen Punkt 8 in den Beschlüssen auch der Bereich "Sportveranstaltungen und -ausübungen". Ob und wann dies unmittelbar Einfluss auf den Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball haben wird, ist aktuell nicht klar. Ein Grund: In der Beschlussfassung des Austausches zwischen Ministerpräsident:innen und Bundeskanzlerin gibt es hinsichtlich der Zugangsregelung im selbigen Punkt 8 die inhaltlich nicht konkret in Relation zu setzende Einschränkung "in Innenräumen".

Sofern diese Einschränkung für die zuvor aufgezählten Punkte im Beschuss gelten wird (u.a. für den Sport), würde die Anwendung von 2G bzw. 2G plus – wie schon bisher in Regionen mit der Warnstufe "Orange" – Hallensportarten bzw. das Training und Veranstaltungen in Sporthallen betreffen. Lediglich die Grundlage würde von der regionalen Warnstufe, die sich aus mehreren Werten zusammensetzt, einzig auf die landesweite Hospitalisierungsinzidenz (Stand 19. November 2021: 6,5) wechseln. Die Regelung würde zudem für ganz MV gelten. Der Amateurfußball an der frischen Luft wäre bei dieser Auslegung nicht betroffen.

Sollte die genannte Einschränkung in der abschließenden Verlautbarung der Bund-Länder-Konferenz nicht für den Sport gelten, oder der Landtag MV in Kürze über die Konferenzbeschlüsse hinausgehende Regelungen in der Coronaverordnung verankern, ist nicht auszuschließen, dass auch der Spiel- und Trainingsbetrieb der Fußballer:innen im Land unter die 2G- bzw. 2G plus-Regelung fallen kann.

All das zeigt: In der aktuellen Situation spielt der Konjunktiv eine sehr große Rolle. Fest steht zumindest, dass das Pflicht- und Freundschaftsspielprogramm am bevorstehenden Wochenende (20./21. November) wie geplant von statten gehen kann. Und sofern in Bezug auf den Sport an der frischen Luft keine Verschärfungen der derzeit gültigen Regelungen getroffen werden, ist aktuell von einer regulären Fortsetzung des Spielbetriebes auszugehen. Einige Staffeln, deren Größen im Vorfeld der Saison aufgrund des ausgesetzten Abstiegs in der Vorsaison und mit Blick auf mögliche neue Pandemieeinflüsse verringert wurden, befinden sich überdies ohnehin schon in der Winterpause.

Über weiteren Entwicklungen informiert der Landesfußballverband zeitnah. Der Verband steht dazu fortlaufend im Austausch mit dem Sportministerium und dem Landessportbund. Alle Informationen rund um den Einfluss der Coronapandemie auf den Amateurfußball in Mecklenburg-Vorpommern sind wie mittlerweile gewohnt auf www.lfvm-v.de/corona zu finden.



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