Entscheidung

Spielbetrieb wird unter Beachtung der behördlichen Auflagen fortgesetzt


19.01.2022
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) wird den Spielbetrieb auf Landesebene in allen Spiel- und Altersklassen wie geplant fortsetzen. Diese Entscheidung hat der Coronakrisenstab des LFV am Mittwoch auf Basis der vorangehenden Vereinsumfrage getroffen.

Die Mehrheit der teilnehmenden Vereine hatte sich dabei für die Durchführung von Spielen auch unter möglichen 2G- bzw. 2G+-Bedingungen ausgesprochen. Diese gelten derzeit in nahezu allen Coronawarnstufen des Landes vor allem in Innenräumen und somit auch in Umkleidekabinen in unterschiedlichem Maße.

Umfrageergebnisse und Beantwortung von Fragen in Videokonferenz mit den Vereinen

Der LFV wird die Vereine mit Mannschaften im Landesspielbetrieb (Verbandsliga, Landesliga, Landesklasse, Landespokal) auf einer erneuten Videokonferenz in der kommenden Woche über die detaillierten Ergebnisse der Umfrage informieren. Darüber hinaus erhalten die Verantwortlichen der Klubs im Vorfeld der Veranstaltung die Möglichkeit, konkrete Fragen in Bezug auf die geplante Fortsetzung zu stellen.

"Die Vereine haben eine Richtung vorgegeben, die in unsere Entscheidung für die Aufrechterhaltung des geplanten Spielbetriebs eingeflossen ist. Das gilt selbstverständlich auch für die bestehenden Bedenken oder Probleme, die im Zuge der Umfrage eingebracht wurden", sagt LFV-Präsident Joachim Masuch, der auch Mitglied im Coronakrisenstab ist.

Im Zuge einer Fortsetzung sind terminliche Verschiebungen einzelner Spiele oder ganzer Spieltage aufgrund etwaiger landesweiter oder regionaler Regelungen (z.B. Veranstaltungsverbot) seitens der Politik und Behörden nicht auszuschließen. Ziel bleibt es dennoch, einen möglichst flächendeckenden Spielbetrieb stattfinden zu lassen. Mit Ausnahme der Herren-Verbandsliga (geplanter Start Mitte Februar) soll dieser gemäß der derzeit gültigen Rahmenterminkalender im März wieder aufgenommen werden.

Regelungen zur Saisonwertung bereits frühzeitig beschlossen

Hinsichtlich der Wertung der laufenden Saison 2021/2022 hatte der Landesfußballverband bereits vor Beginn der Spielzeit eine entsprechende Regelung in der Spielordnung (§8) verankert. Demnach werden Staffeln mit Umsetzung der jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen gewertet, "wenn bei 75 % der Mannschaften aus der jeweiligen Spielklasse bzw. der jeweiligen Staffel einer Spielklasse mindestens 50 % der zu Saisonbeginn vorgesehenen Spiele ausgetragen bzw. durch die Verbandsgerichte gewertet wurden." Die Ranglisten würden in diesem Falle mit der Quotientenregel ermittelt. Mit wenigen Ausnahmen (u.a. Verbandsliga sowie Landesklasse II & IV der Herren) wird diese maßgebliche Voraussetzung in vielen Staffeln auf Landesebene bereits erfüllt. 



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