Kehrtwende in Coronapolitik

Vereinssport bleibt auch bei maximaler Warnstufe möglich


08.12.2021
Verband • Kreisverbände • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service

Anders als zuletzt in einigen Regionen mit einem kompletten Verbot umgesetzt, kann bzw. darf der Vereinssport künftig auch bei längerem Verbleib in der Coronawarnstufe "Rot" (Rot plus) eingeschränkt fortgesetzt werden. Dies kündigte Sportministerin Stefanie Drese am  Dienstagnachmittag in der Staatskanzlei in Schwerin an. Die dahingehend anzupassende Coronaverordnung für Mecklenburg-Vorpommern soll spätestens ab Donnerstag gelten.

Reduzierung der Teilnehmenden nach sieben Tagen in Warnstufe "Rot"

Sofern in einzelnen Regionen bzw. im gesamten Bundesland sieben Tage in Folge die Warnstufe „Rot“ verzeichnet wird (Rot plus), dürfen dort fortan – bei entsprechender Verfügung durch die jeweils zuständigen Behörden – geschlossene Gruppen unter Anwendung der 2G+-Regelung mit maximalen Stärken von 15 Personen (Innen) bzw. 25 Personen (Außen) trainieren.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erfüllen den 2G-Status auch ohne Impfung oder Genesung bis mindestens 31. Dezember 2021. Während Kinder unter sieben Jahren vom Nachweis einer tagesaktuellen Testung ausgenommen sind, können Schüler:innen diesen außerhalb der Ferien mit der Vorlage eines offiziellen Dokuments (Schüler:inausweis, Schulbescheinigung) erbringen. Für anleitende Personen (u.a. Trainer:innen) gilt weiterhin die 3G-Regelung, da Sie auch in ehrenamtlicher Funktion als Angestellte des Vereins behandelt werden.

Vereine und Sportler:innen können mit der Verantwortung umgehen

"Das ist eine sehr gute Nachricht und ein wichtiges Signal für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern", sagt Joachim Masuch. Der Präsident des Landesfußballverbandes (LFV) hatte nach den erteilten regionalen Verboten kürzlich einen deutlichen Appell für den Sport in Richtung Politik gesendet und zeigt sich entsprechend erfreut über die getroffene Entscheidung. "Unter entsprechenden Rahmenbedingungen und der Beachtung von Regeln in Sachen Hygiene und Abstand muss Sport mit dem Wissen von heute auch in Zeiten der Coronapandemie möglich sein. Letztlich ist und bleibt das aktive Sporttreiben ja auch eine präventive Maßnahme für Körper und Geist. Das gilt insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen und ist für sie gerade in der gegenwärtigen Zeit sehr wichtig, um auch weiterhin soziale Kontakte unter Gleichaltrigen pflegen zu können. Zudem haben die Vereine und deren Mitglieder schon unter Beweis gestellt, dass sie mit der einhergehenden Verantwortung vor Ort umgehen können. Dieses Bewusstsein muss nun auch weiterhin an oberster Stelle stehen, damit die erweiterten Möglichkeiten für den Sport auch weiterhin Bestand haben", so Masuch.

Hinweis: Inwiefern bzw. ob und wann die aktuell gültigen Verfügungen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock hinsichtlich des vereinsbasierten Sportangebotes angepasst werden, ist derzeit noch nicht bekannt.



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