Frist für Kandidatenvorschläge für den 7. Ordentlichen Verbandstag abgelaufen


10.10.2014
Verband • Verbandstag

Am 7. Oktober 2014 endete die Frist für das Einreichen von Kandidatenvorschlägen für den 7. Ordentlichen Verbandstag des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der am 7. November im Van der Valk Resort Linstow stattfinden wird.

Auf Grundlage des § 25 der Satzung des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) liegen dem Vorstand fristgerecht nachfolgende Vorschläge für Wahl- bzw. Bestätigungsfunktionen vor:


Präsident:
Joachim Masuch (Elmenhorst/Lichtenhagen)

1. Vizepräsident:
Detlef Müller (Ludwigslust)

Vizepräsident Recht und Satzung:
Jörg Dräger (Gützkow)

Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen:
Olaf Granzow (Rostock)

Vorsitzender Spielausschuss:
Ulf Kuchel (Rostock)

Vorsitzender Jugendausschuss:
Eckhard Stender (Stralsund)

Vorsitzender Schiedsrichterausschuss:
Torsten Koop (Lüttenmark)

Vorsitzender Bildungsausschuss:
Wolfgang Moschke (Rostock)

Vorsitzende/r Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball:
Katja Kant (Ludwigslust)
Sven Lorenz (Rostock)

Vorsitzender Sportgericht:
André Derlich (Teterow)

Vorsitzender Verbandsgericht:
Dr. Ralf Schulz (Rostock)

Sicherheitsbeauftragter:
Jens Hildebrandt (Neubrandenburg)

Mitglied Vorstand und Präsidium:
Bastian Dankert (Rostock)

Mitglieder des Verbandsgerichtes:
Bernd Nübel (Stralsund)
Stefan May (Warnemünde)
Axel Saß (Rostock)

Mitglieder des Sportgerichtes:
Leiter Verhandlungsausschuss II: Arne Schuldt (Schwerin)
Leiter Verhandlungsausschuss III: Andreas Giermann (Jarmen)
Leiter Verhandlungsausschuss IV: Steffen Gerth (Greifswald)
Leiter Verhandlungsausschuss V: Rudolf Schwartz (Güstrow)

Beisitzer des Sportgerichtes:
Manfred Bolten (Schönberg)
Wolfgang Fritsche (Semlow)
Peter Grüning (Schwerin)
Andy Karsten (Teterow)
André Gellentin (Greifswald)
Alexander Schoknecht (Dargun)


Alle vorgenannten Kandidaten haben ihre Bereitschaft erklärt, bei erfolgter Wahl bzw. Bestätigung durch die Delegierten des 7. Ordentlichen Verbandstages des LFV M.-V. das Mandat anzunehmen! Dieses ist auch zutreffend, sollte eine persönliche Anwesenheit einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten zum vorgenannten Verbandstag nicht möglich sein.



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