17. September in Rostock

Einberufung des 9. Ordentlichen Verbandstages


08.07.2022
Verband • Präsidium • Vorstand • Verbandstag • Amtliche Mitteilungen

Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat satzungs- und fristgemäß den 9. Ordentlichen Verbandstag einberufen. Dieser wird am Sonnabend, den 17. September ab 10 Uhr im Saal 2 der Stadthalle Rostock stattfinden.

Während auf dem zurückliegenden Außerordentlichen Verbandstag am 10. Juni in Güstrow ausschließlich über Änderungsanträge hinsichtlich der bestehenden Satzung und Ordnungen abgestimmt wurde, geht es bei der Veranstaltung im September auch um die Rechenschaftsberichte für die zurückliegenden vier Jahre inkl. die Entlastung des amtierenden Vorstandes. Zudem werden personelle Entscheidungen mit Hilfe von Wahlvorgängen getroffen. Bereits im März diesen Jahres hatten mehrere ehrenamtliche Führungskräfte des LFV ihren Verzicht auf eine weitere Amtszeit erklärt. Darüber hinaus ergeben sich mit den beschlossenen Satzungsänderungen vom 10. Juni bzw. mit deren bevorstehender Wirksamkeit durch den Eintrag in das Vereinsregister auch strukturelle Anpassungen mit neu definierten Funktionen. Die Veröffentlichung der Änderungsanträge und Personenvorschläge erfolgt im Anschluss an die jeweils gültigen Fristen (siehe Anträge und Fristen).

Wichtiger Hinweis zum 17. September

Bereits im Vorfeld weist der LFV auf den wichtigen Umstand hin, dass für den 17. September zwischenzeitlich auch das Zweitliga-Heimspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den 1. FC Magdeburg (Anpfiff um 13 Uhr) in Rostock angesetzt wurde. Es findet damit teils parallel zum mehrstündigen 9. Ordentlichen Verbandstag statt. Dies sollte sowohl hinsichtlich der Bereitschaft zur Teilnahme als Delegierte bzw. Delegierter oder Gast bzw. Gästin als auch in den Planungen der An- und Abreise schon im Vorfeld entsprechende Beachtung finden.


9. Ordentlicher Verbandstag

Termin & Ort

Sonnabend, 17. September 2022 – 10 Uhr

Stadthalle Rostock (Saal 2)
Südring 90
18059 Rostock

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Geschäftsordnung für die Durchführung des 9. Ordentlichen Verbandstages
  2. Grußwort der Ehrengäste
  3. Auszeichnungen und Ehrungen
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Ausschüsse des LFV
  5. Bericht der Rechtsorgane des LFV
  6. Bericht des Wirtschaftsprüfers 
  7. Erledigung von Anträgen zu Satzung und Ordnungen
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl einer Wahlkommission und eines Wahlleiters
  10. Neuwahl bzw. Bestätigung des Vorstandes und der Rechtsorgane
  11. Bestimmung des Tagungsortes für den folgenden ordentlichen Landesverbandstag
  12. Anfragen und Mitteilungen

Anträge & Fristen

Satzung & Ordnungen: Änderungsanträge für die Satzung bzw. Ordnungen des LFV müssen bis einschließlich Sonnabend, den 6. August 2022 schriftlich in der LFV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Jene Anträge dürfen den Organen des LFV, den sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) oder aber den Vereinen entstammen (siehe §26 LFV-Satzung).

Personal: Vorschläge von Kandidat:innen für zu wählende Ämter bzw. Funktionen sind dem LFV-Vorstand schriftlich bis spätestens einen Monat vor dem Verbandstag (Fristende: 17. August 2022) bekannt zu geben. Gewählt werden können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zudem Mitglied in einem LFV-Mitgliedsverein sind.

Delegierte

Die Zusammensetzung des außerordentlichen Verbandstages wird in §20 und §21 der LFV-Satzung geregelt.

Hinweis

Ein satzungsgemäß einberufener Verbandstag ist und bleibt mit den anwesenden und vertretenden Gesamtstimmen beschlussfähig.


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