Erleichterung bei Testerfordernissen für Schüler:innen


01.12.2021
Verband • Spielbetrieb • Junioren • Juniorinnen • Talentförderung • Service

Eine neuerliche Anpassung der Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erleichtert nunmehr die Aufrechterhaltung und Durchführung von Trainingseinheiten und bzw. oder Spielbetrieb im Nachwuchssport. Mit der Änderung, die bereits ab dem 1. Dezember 2021 greift, erfüllen alle Schüler:innen, die einer fortlaufenden Teststragie an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen unterliegen, künftig jegliche tagaktuellen Selbst- oder Schnelltesterfordernisse. Dies gilt nur außerhalb der Ferienzeiten. Als offizieller Nachweis muss dafür vor der Teilnahme an den jeweiligen Angeboten ein Schüler:innenausweis bzw. eine Schulbescheinigung vorgezeigt werden.

Kinder unter 7 Jahren sind weiterhin von allen Testerfordernissen befreit. Für anleitende Personen (z.B Trainer:innen) gilt in Innenräumen – dazu zählen auch Umkleidekabinen – weiterhin die 3G-Regelung.

2G-Status auch ohne Impfung oder Genesung

Alle Personen unter 18 Jahre sowie Schwangere und jene Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, erfüllen bis mindestens 31. Dezember 2021 auch ohne Impfung oder Genesung den notwendigen Status von Geimpften bzw. Genesenen (2G) für die vermehrt umzusetzende 2G+-Regelung.

Alle weiteren Regelungen rund um den Fußball sind auf www.lfvm-v.de/corona einsehbar.


Newsletter

Immer direkt informiert: Der LFV-Newsletter bietet alle zwei Wochen einen Überblick über die relevanten Themen rund um den Fußball in Mecklenburg-Vorpommern. Verpasse keine Highlights oder aber auch Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen mehr und bleibe immer auf dem Laufenden.

Mit Anklicken des Buttons "Meine Daten übermitteln" wird uns die Einwilligung erteilt, E-Mails an die angegebene Mail-Adresse zusenden zu dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Weitere Informationen können unserer Datenschutzbestimmung entnommen werden.




Der LFV-Newsletter verfügt darüber hinaus auch über speziell den Interessen angepasste Sonderausgaben. Hierfür werden allerdings zusätzliche Daten benötigt. Hier sind weiterführende Informationen und die Anmeldung zu finden.

Aktuelles

26.03.2024 • Halbfinalauslosung im Landespokal
"Hammerlos" für den Verbandsligisten aus Kühlungsborn

Das Halbfinale im Lübzer Pils Landespokal der Herren wurde direkt im Anschluss an das Pokalwochenende auf der Einladungsveranstaltung...

25.03.2024 • In Rostock
"Danke Schiri": LFV ehrt 15 Unparteiische

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat am Montagabend in Rostock 15 Unparteiische ausgezeichnet. Die Würdigung im...

25.03.2024 • Lübzer Pils Landespokal
Halbfinal-Auslosung am Montagabend ab 18.15 Uhr

Sechzehn Tore haben den Halbfinaleinzug für die zwei Verbandsligisten SpVgg Torgelow-Ueckermünde und FSV Kühlungsborn, den Teilnehmer aus...

21.03.2024 • 6. bis 14. Juli
Youth Week 2024: LFV bildet erneut junge Menschen in Zinnowitz aus

Der Landesfußballverband (LFV) wird auch im Sommer 2024 wieder ein gesondertes Bildungsprogramm für junge, fußballaffine Menschen...

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 12855-0
Fax: 0381 / 12855-22
info[at]lfvm-v.de