Erweiterter Vorstand beschließt sofort wirksame Ordnungsänderungen
Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat auf seiner Sitzung am 3. Juli 2020 im Rahmen einer Videokonferenz weitere Ordnungsänderungen beschlossen. Die entsprechenden Änderungen in der Spiel-, Jugend- und Schiedsrichterordnung treten mit Beschluss Kraft.
Spielordnung
§ 5 Spieldurchführung / Nr. 4, Bst. eÄnderung • Wirksamkeit: sofort |
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Neuer Text: Bei Pflichtspielen im gesamten Junioren- und Juniorinnenbereich ist ein mehrmaliges Ein-/ Auswechseln der unter Punkt d) genannten Anzahl Wechselspieler/innen während der gesamten Spielzeit zulässig. |
Jugendordnung
§ 10 Einsatz in Herren- und Frauenmannschaften / Nr. 2, Absatz 1Änderung • Wirksamkeit: sofort |
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§ 14 Einteilung in Spielklassen / Nr. 5Änderung • Wirksamkeit: sofort |
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Alter Text: In der untersten Spielklasse können die zuständigen Jugendausschüsse auf Antrag bei den A- bis C-Junioren (Großfeld) Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerzahl zulassen. Diese Mannschaften besitzen kein Aufstiegsrecht. Das „Norweger-Modell“ bedeutet für den Gegner, dass das jeweilige Spiel in der beantragten und genehmigten Anzahl an Spielern (9 + 1, 8 + 1 oder 7 + 1) durchzuführen ist. Eine Veränderung in der Winterpause ist auf Antrag möglich. Die Anzahl der Wechselspieler werden durch den zuständigen Jugendausschuss bei Genehmigung festgelegt. |
Neuer Text: In der untersten Spielklasse können die zuständigen Jugendausschüsse auf Antrag bei den A- und B-Junioren (Großfeld) Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerzahl zulassen. Diese Mannschaften besitzen kein Aufstiegsrecht. Das „Norweger-Modell“ bedeutet für den Gegner, dass das jeweilige Spiel in der beantragten und genehmigten Anzahl an Spielern (9 + 1, 8 + 1) durchzuführen ist. Eine Ummeldung in der Winterpause ist auf Antrag möglich. Die Anzahl der Wechselspieler richten sich nach § 5 Abs. 4 d) der Spielordnung. |
Anhang zur Jugendordnung - Richtlinien für Fußball-Veranstaltungen der Junioren und Juniorinnen / Nr. 1Neuer Buchstabe e • Wirksamkeit: sofort |
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Anhang zur Jugendordnung - Richtlinien für Fußball-Veranstaltungen der Junioren und Juniorinnen / Nr. 6, Absatz 1Ergänzung • Wirksamkeit: sofort |
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Schiedsrichterordnung
§ 6 Einteilung in Leistungsklassen/Altersbegrenzungen / Nr. 1Ergänzung • Wirksamkeit: sofort |
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§ 6 Einteilung in Leistungsklassen/Altersbegrenzungen / Nr. 2Ergänzung • Wirksamkeit: sofort |
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