Neue Regeln, neuer Ausweis: Die Änderungen für Referees zur Saison 21/22


16.07.2021
Spielbetrieb • Schiedsrichter • Service • DFBnet

Der Sommer 2021 hat für die Gilde der Schiedsrichter:innen in Deutschland jede Menge an Veränderungen parat. Nebst der Umsetzung neuer Spielregeln, wie es bereits im Rahmen der um ein Jahr verlegten UEFA EURO 2020 durch die Spieloffiziellen erfolgt ist, wird hinsichtlich des Ausweises für Unparteiische mit alten Traditionen gebrochen.

Der Ausweis für Schiedsrichter:innen wird digital

Denn so lief es in den letzten Jahren und Jahrzehnten eigentlich immer ab: Zwischen zwei Spielzeiten erhielten alle Unparteiischen auf der jeweiligen Saisoneröffnung im Kreisgebiet oder ggf. auch auf anderem Wege den nötigen Stempel auf ihren offiziellen Ausweis für Schiedsrichter:innen. Dieser wurde auf diese Weise aktualisiert und war für die bevorstehende Saison gültig. Unter anderem dient der Ausweis zum Nachweis zum kostenfreien Besuch von Fußballspielen im ganzen Gebiet des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Unter anderem weil mit der abgelaufenen Saison 2020/2021 die Stempelfelder auf dem bisher bekannten Ausweis endeten, aber auch, weil die digitale Transformation immer weiter voranschreitet, gibt es in diesem Sommer nun eine wesentliche Neuerung: Den Ausweis für Schiedsrichter:innen gibt es ab sofort in der DFBnet-App auf dem Smartphone.

Für Unparteiische, die kein Smartphone haben, wird der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) weiterhin die Möglichkeit anbieten, den Ausweis auf Anfrage auf analogem Weg als Druckversion zur Verfügung zu stellen. Der analoge Ausweis wird dem digitalen optisch ähneln und weist das gleiche Format wie der Personalausweis oder die Kreditkarte auf.

Für Vereine und deren Einlasskontrolle am Spieltag ist es weiterhin wichtig, die Echtheit des Ausweises zu überprüfen. So kann der neue Ausweis beispielsweise mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen oder die Ausweisgültigkeit und dessen Nummer überprüft werden. Die digitale Version kann zudem einzig und allein über die DFBnet-App angezeigt werden und verfügt über ein bewegliches Sicherheitsmerkmal, welches bei der Kontrolle zur Unterscheidung von einem Bild bzw. Screenshot geeignet ist.

Regeländerungen zur Saison 2021/2022

Bei ihrer gemeinsame Sitzung im März 2021 haben das Internationale Football Association Board (IFAB) und der Weltfußballverband FIFA wie üblich die Regeländerungen für die neue Saison beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind – inklusive anschaulicher Beispiele – in der neuesten Ausgabe der Schiedsrichter-Zeitung des DFB (Ausgabe 4/2021) einsehbar. Die vollständigen Fußballregeln der kommenden Spielzeit werden in Kürze auf der zugehörigen DFB-Internetseite veröffentlicht.

Der Landesfußballverband hat an dieser Stelle die für den Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene relevantesten Neuerungen zusammengefasst:

Regel 11 - Abseits (Relevante Körperteile)

Gemäß der Handspielauslegung in Regel 12 gehört die Schulter nicht zum Arm. Folglich ist sie ein Körperteil, mit dem ein gültiger Treffer erzielt werden kann und das muss auch bei der Ermittlung der Abseitsstellung berücksichtigt werden. Denn nur Körperteile, mit denen ein Tor gültig erzielt werden kann, zählen für die Abseitsbewertung mit. Die Grenze wird benannt mit "Achselhöhle" und ist in diesem Fall deckungsgleich mit der Grenze in der Regel 12 unter dem Begriff "Handspiel".

Regel 11 - Abseits (Abwehraktion / Torverhinderungsaktion)

Es gibt eine veränderte Übersetzung des Wortes "Save". Dies wird im Deutschen jetzt praxisgerecht nicht mehr mit dem Wort "Abwehraktion“ übersetzt, sondern mit "Torverhinderungsaktion".

Normalerweise setzt ein Spielen des Balles durch den Abwehrspieler eine strafbare Abseitsstellung außer Kraft. Nicht jedoch, wenn es sich dabei um ein "Save" handelt. Mit "Save" (englisch = Retten) ist eine Torverhinderungsaktion und nicht nur eine Abwehraktion gemeint. Eine Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen sehr nah ans Tor oder ansonsten ins Tor gegangenen Ball in höchster Not wegspielt. Eine Abwehraktion ist, wenn noch mehrere Spieler hinter diesem Spieler stehen. Sie gilt nicht als Torverhinderungsaktion bzw. als "Save" wie im englischen Regeltext aufgeführt. Nur die Torverhinderungsaktion führt dazu, dass (wie beim Torhüter selbst) die Abseitsposition des Stürmers nicht aufgehoben wird.

Regel 12 - Fouls u. sonstiges Fehlverhalten (Bezeichnung + Drittpersonen)

Ein Freistoß/Strafstoß wird nur bei Vergehen gegen eine Person auf der Teamliste gegeben: Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte und des Feldes verwiesene Spieler sowie Teamoffizielle und Spieloffizielle.

Regel 12 - Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Handspiel)

Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkontakt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden dabei wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand.

Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, in Folge dessen das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft. Hier ist dies nur noch gültig, wenn der Spieler selbst direkt und unmittelbar ein Tor erzielt. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dann das Tor erzielt wird, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär. Aus dem Regeltext zusammengefasst heißt das: Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft. Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z.B. durch eine Bewegung der Hand/dem Arm zum Ball)
  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird
  • ins gegnerische Tor trifft
    • direkt mit der Hand/Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter)
    • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht)

Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Regel 12 - Fouls und sonstige Fehlverhalten (Fehlverhalten beim Abstoß)

Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausführung ein Vergehen, wenn sich ein Akteur einen Trick zu Nutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtlichen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Freistoß gleichgestellt.

Regel 12 - Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Definition – Personen)

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfeldes gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat.


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