Regelung für Training in Warnstufe rot verschärft / RKI kürzt Genesenenstatus


19.01.2022
Verband • Service

Für die Pandemiewarnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Landtag eine Verschärfung der Auflagen für den vereinsbasierten Amateursport beschlossen: Laut ergänzendem Zusatz in der Coronaverordnung des Landes dürfen in der höchsten Warnstufe beim bereits auf 25 Personen begrenzten Trainingsangebot im Außenbereich nur noch geimpfte oder genesene Personen mit tagaktuellem Test (2G+) teilnehmen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter der Trainierenden. Die 2G+-Erfordernis galt zuvor (und auch weiterhin) für die Nutzung von Innenräumen (z.B. Sporthallen, Umkleidekabinen). Für Trainer:innen und Vereinshelfer:innen oder vergleichbare Rollen gilt sowohl im Außen- als auch im Innenbereich weiterhin die 3G-Regel.

Unterdessen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) den Zeitraum für Personen, die im Anschluss an eine Coronaerkrankung als genesen gelten, reduziert. Fortan gilt dieser Status nur noch 90 Tage nach dem ursprünglichen positiven Befund. Zuvor belief sich der Zeitraum auf sechs Monate. Weiterhin gilt der Status erst ab dem 28. Tag nach dem offiziellen Virusnachweis.

Die Zusammenfassung der aktuellen Regelungen in den einzelnen Warnstufen ist auf der Infoseite www.lfvm-v.de/corona einsehbar.


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