Verteilung der TV-Gelder für den DFB-Pokal beschlossen


29.06.2018
Amtliche Mitteilungen • Spielbetrieb • Landespokal • Männer

Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) hat auf seiner turnusmäßigen Sitzung am 28. Juni 2018 in Rostock die künftige Verteilung TV-Gelder für den DFB-Pokal ab der Saison 2018/2019 beschlossen.

Die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) zur Verfügung gestellten Geldleistungen werden demnach fortan mit Verhältnis 75:25 verteilt. Der Großteil steht dem Pokalsieger bzw. dem Vertreter in der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals der Folgesaison zu. Der restliche Betrag wird anhand eines in den Durchführungbestimmungen festgelegten Schlüssels an weitere Teilnehmer des Cup-Wettbewerbes ausgeschüttet.

In diesem Zusammenhang ist ab sofort von allen Teilnehmern des Landespokalwettbewerbs um den Lübzer Pils Cup fortan eine entsprechende Teilnahmevereinbarung mit eben jener Abtretungsregelung im Vorfeld der ersten Runde im Landespokal zu unterzeichnen.


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