Digitaler Spielerpass

Was ist der digitale Spielerpass?

Der digitale Spielerpass ersetzt ab der Saison 2019/2020 in sämtlichen Spielklassen die bis dato bekannte konventionelle Spielberechtigung mittels eines gedruckten Ausweisdokumentes. Für den digitalen Spielerpass benötigt es eine durch die Passstelle des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) erteilte Spielerlaubnis sowie ein – gemäß den Richtlinien in der Spielberechtigungsliste – für jeden Spieler hochgeladenes aktuelles Foto mit obligatorischer Freigabe für die interne Verwendung. Optional kann das Foto auch für weitere mediale Ausspielungen freigeschaltet werden.

Steht aus technischen Gründen das Online-System zum Nachweis am Spieltag nicht zu zur Verfügung, erfolgt die Prüfung der Spielberechtigung über einen mitzuführenden Ausdruck der Spielerliste (inkl. der Fotos) aus dem DFBnet oder einer digital mitgeführten PDF-Datei.


Die Wege zum digitalen Spielerpass

Wichtig: Die Grundlage für die Spielberechtigung für einen Verein ist stets das vollständig und mit bestem Wissen ausgefüllte Formular "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis"

1 - Antragsstellung Online im DFBnet

  • Anmeldung im DFBnet (dfbnet.org) mit der PV-Kennung des Vereines
  • Auswählen der richtigen Antragsart im Punkt "Antragstellung Online"
  • Ausfüllen des Online-Antrages mit den Daten des Spielenden
  • Wechsel in den Reiter "Foto & Upload" für die Übermittlung des Spielerfotos
  • Kontrolle & Absenden des Antrages

2 - Antragstellung per E-Mail bzw. Post

  • Übermittlung des Formulars "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis" per E-Post bzw. Briefpost an die Passstelle des LFV M.-V.
  • Obligatorisch: Upload des Fotos des Spielenden über das Online-Formular auf der Interneseite des LFV M.-V. (siehe nebenstehenden Kasten "Foto-Upload)


Hier können Sie ihre Spielerfotos hochladen. Der Foto-Upload ist nur für eingehende Anträge außerhalb der Antragstellung Online im DFBnet (www.dfbnet.org) zulässig.

Foto-Upload
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Erläuterungen zu den Einwilligungen im Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis

(1) Einwilligung zur Nutzung eines vom Verein erstellten bzw. eines vom Spielenden zur Verfügung gestellten digitalen Fotos als Nachweis der Spielberechtigung im DFBnet

Das Erstellen eines Fotos stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten dar und bedarf deshalb dessen Einwilligung. Diese Einwilligung muss aber nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erklärt werden.

Es reicht aus, wenn der Abgebildete durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er damit einverstanden ist, fotografiert zu werden. Stellt sich ein Spieler also bewusst vor die Kamera, willigt er auch ein, fotografiert zu werden. Werden also z. B. Spielerfotos von einem Vereinsverantwortlichen anlässlich eines gemeinsamen Fototermins erstellt, ist dies jedenfalls dann rechtlich völlig unbedenklich, wenn die Spieler volljährig sind. Bei Spielern unter 16 Jahren muss eine Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Diese Einwilligung kann schriftlich erklärt werden, aber auch formlos z. B. im Rahmen eines Gesprächs mit den Eltern. Diese Einverständniserklärung berechtigt jedoch noch nicht, das zu erstellende Foto im Internet öffentlich einem unbeschränkten Nutzerkreis zugänglich zu machen (§ 22 KunstUrhG). Hierzu ist die Zustimmung in Punkt 2 erforderlich.

Weiterhin sichert der Verein oder auch der Spielende – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter – zu, über alle Bildrechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte zu verfügen, die erforderlich sind, um das zur Verfügung gestellte Spielerfoto zu verarbeiten und zu nutzen, insbesondere um es zeitlich und räumlich befristet zu speichern.

(2) Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos u.a. auf FUSSBALL.DE

Der Spielende – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter – hat eingewilligt, dass das zur Verfügung gestellte Lichtbild durch den eigenen Verein, den DFB e.V. und seine Mitgliedsverbände und die DFB GmbH in Print- und Online-Medien, wie z. B. auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands und auf der Online-Plattform des Amateurfußballs „FUSSBALL.DE“, einschließlich der damit verbundenen mobilen Angebote und Druckerzeugnisse im Rahmen von Mannschaftslisten, Spielberichten oder Livetickern verwendet und an die Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über Amateur- und Profifußball übermittelt werden darf.

(3) Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens u.a. auf FUSSBALL.DE

Die Daten des Spielenden ab 16 Jahren werden automatisch bis auf Widerruf wie nachfolgend beschrieben genutzt. Bei Minderjährigen willigen beide Elternteil bzw. ein gesetzlicher Vertreter ein, dass der eigene Verein, die zuständigen Fußballverbände und die DFB-GmbH die nachfolgenden personenbezogenen Daten des Spielenden in Druckerzeugnissen und Online-Medien, wie z.B. auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands und auf der Online-Plattform des Amateurfußballs „FUSSBALL.DE“, einschließlich der hiermit verbundenen mobilen Angebote im Rahmen der Spielberichte veröffentlichen dürfen und an die Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über Amateur-und Profifußball übermitteln dürfen:
Vor- u. Nachname des Spielenden, offizielle Daten des Spielbetriebes wie z. B. Vereinsmitgliedschaften und Vereinswechsel, Einsatzzeiten in Spielen und Mannschaften, Ein-u. Auswechselungen, erzielte Tore, Torschützenlisten und statistische Auswertungen über diese Daten.

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 12855-0
Fax: 0381 / 12855-22
info[at]lfvm-v.de