Saisonakkreditierung TV/Video

Zur Sicherung der Verwertungsrechte nach § 44 der Satzung des LFV M.-V. für die Aufnahme und Verwertung von Bewegtbildmaterial durch TV-Anstalten, Videoinstitute oder andere private Anbieter hat der Vorstand des LFV M.-V. folgende Vorgehensweise beschlossen:

1. Verpflichtende Vereinbarung für Aufnahme und Verwertung von Bewegtbildern bei Fußballspielen auf Landesebene

Aufnahme und Verwertung von Bewegtbildern bei Fußballspielen (einschließlich Futsal-Wettbewerben) auf Ebene des LFV M.-V. (Verbandsliga, Landesliga, Landesklasse, Landespokal, Futsal) sind den interessierten Medien bzw. Redaktionen nur möglich, wenn mit dem LFV M.-V. eine entsprechenden Vereinbarung abgeschlossen wurde.

Formular: Vereinbarung im Rahmen der Saisonakkreditierung TV/Video

2. Saisonakkreditierung TV/Video

Nur auf Grundlage einer Saisonakkreditierung für namentlich benannte Mitarbeiter eines Mediums bzw. einer Redaktion – basierend auf eine bestehende Vereinbarung für die Aufnahme und Verwertung von Bewegtbildern bei Fußballspielen auf Landesebene (siehe Punkt 1) – dürfen entsprechende Aufnahmen bei Fußballspielen auf Landesebene gemacht werden.

Formular: Antrag auf Saisonakkreditierung TV/Video

3. Information an die Vereine

Alle Vereine werden im Vorfeld der Saison durch ein Informationsblatt zu ihren Rechten und Pflichten im Bezug auf die Aufnahme und Verwertung von Bewegtbildern bei Fußballspielen auf Landesebene informiert.

Informationen für freie Journalisten/Innen

Die Aufnahmen und Verwertung von Bewegtbildern ist selbstverständlich auch freien Journalisten/Innen ("Freie") gestattet.

Variante 1: Eigene Verantwortung

Hierfür ist die gültige Vereinbarung im Rahmen der Saisonakkreditierung TV/Video ebenfalls die notwendige Basis für den nachfolgenden Antrag auf Saisonakkreditierung TV/Video (hierfür muss dem Antrag zwingend eine lesbare Kopie des gültigen Presseausweises beigelegt werden).

Nach der erfolgreichen Saisonakkreditierung TV/Video ist im Rahmen der rechtzeitigen Vorabanmeldung zu den Spielen (siehe Voraussetzungen und Hinweise im Antrag auf Saisonakkreditierung TV/Video) ein entsprechender Redaktionsauftrag bzw. Grund oder Notwendigkeit für die Aufnahme von Bewegtbildern kenntlich zu machen.

Alle rechtlichen Ansprüche des LFV M.-V. richten sich in diesen Fällen jedoch stets gegen den freien Journalisten bzw. die freie Journalistin, da sie die Vereinbarung mit dem LFV M.-V. abgeschlossen haben. 


Variante 2: Verantwortung des Mediums bzw. der Redaktion

Ablauf wie grundlegend beschrieben (Punkte 1+2).

Alle rechtlichen Ansprüche des LFV M.-V. richten sich in diesen Fällen jedoch stets gegen das Medium bzw. die Redaktion, welche die Vereinbarung mit dem LFV M.-V. abgeschlossen hat und den entsprechenden Arbeitsauftrag für die Aufnahme erteilt hat (sofern der freie Journalist/Journalistin über mehrere Auftraggeber verfügt). 

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
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