Geflüchtete & Asylbewerbende
Mit den stark zunehmenden Flüchtlingsströmen quer durch Europa werden auch einige der rund 500 Fußballvereine in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder vor wichtige Fragen gestellt: Sind Neuankömmlinge ohne Vereinsmitgliedschaft versichert? Wann und wo können wie die Spielerinnen und Spieler einsetzen?
Auf dieser Seite versuchen wir alle wesentlichen Informationen zu diesem Thema zu sammeln und zu veröffentlichen. Sollten weiterhin Fragen offen sein, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in den entsprechenden Fachgebieten gerne beratend zur Seite.
Thema: Versicherung
Fragen zum Thema
ARAG-Sportversicherung
Büro Schwerin
Henning Jahn
Tel.: 0385/7617613
E-Mail: vsbschwerin[at]arag-sport.de
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB) und die ARAG-Sportversicherung haben im Frühjahr 2015 die Rahmenbedingungen für eine Teilnahme von Neuankömmlingen an Sportangeboten der Vereine bzw- Verbände geschaffen und die Unfall- sowie Haft- und Rechtschutzversicherung des bestehenden Sportversicherungsvertrages auf Flüchtlinge und Asylbewerber ausgeweitet. "Damit durch das Engagement für Flüchtlinge und Asylbewerber keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Vereine und Verbände zukommen, übernimmt der LSB die Kosten für diese Versicherung und möchte zugleich seine Wertschätzung für dieses wichtige zivilgesellschaftliche Engagement der Sportvereine- und verbände zum Ausdruck bringen ", heißt es hierzu von Seiten des Landessportbundes. Die Versicherungen greifen auch dann, wenn die Neuankömmlinge noch kein Vereinsmitgliedschaft haben. Eine Krankenversicherung jeglicher Art besteht für die sie über diesen Vertrag nicht!
Thema: Spielberechtigung
Grundsätzlich gilt: Sofern der Antrag auf Spielberechtigung mit allen notwendigen Dokumenten (siehe nachfolgende Auflistung) vorliegt, wird dieser von der Passstelle des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) übermittelt. Sobald der DFB den Vorgang aktiviert, beginnt eine 30-tägige Wartefrist. Erst im Anschluss daran kann die Spielerlaubnis erteilt werden.
Obligatorische & Fakultative Dokumente
Der Umfang der Dokumente differiert je nach Herkunftsland. Unter Umständen müssen bei der Passstelle zur vollständigen Bearbeitung nachträglich noch weitere Dokumente vorgelegt werden. Folgende Dokumente, Formblätter oder Anträge müssen bzw. sollten für eine Erteilung einer Spielberechtigung in jedem Fall vorliegen:
Allgemein:
- Der schriftliche Passantrag
Der Antrag kann in diesem Fall NICHT online gestellt werden.
» Antrag auf Spielerlaubnis - Formblatt "Internationaler Vereinswechsel"
Dieses Formular muss stets ausgefüllt werden, auch wenn die Spielerin bzw. der Spieler zuvor noch nie Fußball gespielt hat.
» Zusatzblatt für internationalen Vereinswechsel - Identifikationsmittel
Hierzu zählen Einreisedokumente, Aufenthaltsgenehmigungen o.ä.
Bei Anträgen für Minderjährige:
- Zusatzerklärungen
» Zusatzerklärung (I) für ausländische Spieler unter 18 Jahre
» Zusatzerklärung (II) für ausländische Spieler unter 18 Jahre - Abmeldung beim alten Verein
Sofern möglich bzw. vorhanden.
Unter Umständen erforderlich:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Kopie der Geburtsurkunde