Einführung der 2G-Regel hat keinen Einfluss auf den Fußballspielbetrieb


15.11.2021
Verband • Spielbetrieb • Service

Mit einer weiteren Änderung der Coronaverordnung, die zunächst bis zum 11. Dezember 2021 gelten soll, wurde die 2G-Regel in Regionen, die sich mindestens für drei aufeinanderfolgende Tage in der Warnstufe "Orange" oder darüber befinden, eingeführt. Die Regelung bezieht sich dabei auf weite Teile von Veranstaltungen, Dienstleistungen und letztlich auch den vereinsbasierten Sport in Innenräumen. Entsprechend haben dort ab Stufe "Orange" nur Geimpfte und Genesene die Möglichkeit zur Teilnahme, wobei es auch für diese Personenkreise darüber hinaus eine dringende Testempfehlung im Vorfeld gibt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten dabei vorerst Ausnahmenregelungen, sie dürfen die Angebote auch ohne 2G-Status mit einem vorliegenden tagesaktuellen Test (dazu zählt weiterhin die fortlaufende Testung in der Schule) wahrnehmen, Kinder unter 7 Jahren sind von den Einschränkungen gänzlich befreit.

Spielbetrieb an der frischen Luft kann fortgesetzt werden

Auf den laufenden Spielbetrieb der Amateurfußballer:innen Mecklenburg.Vorpommerns im Außenbereich hat diese Entscheidung zunächst keinen Einfluss. Während sich auf Landesebene einige Staffeln bereits in der Winterpause befinden, stehen z.B. in der Herren-Verbandsliga (letzter Spieltag am 11./12. Dezember) oder aber in zwei Staffeln der Herren-Landesklassen der AOK-Verbandsliga der Frauen sowie in einigen Nachwuchsligen (letzter Spieltag: 27./28. November) noch einige Begegnungen aus.

Weiterführende Einflüsse der 2G-Regel für den Sport – hier vornehmlich für den Hallenbetrieb – hat der Landessportbund auf seiner Internetseite aufgearbeitet.

Qualifizierungsmaßnahmen: Entwicklung im Auge behalten

Je nach Veranstaltungsort kann die Entscheidung hinsichtlich der 2G-Regel derweil die Durchführung von Bildungsmaßnahmen des Landesfußballverbandes (LFV) betreffen. Der LFV wird die angemeldeten Teilnehmer:innen entsprechend vorab informieren.


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