Verbandstag

Auf Grundlage des § 19, Ziff 1. der Satzung hat der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV) am 1. Juli 2022 beschlossen, den 9. Ordentlichen Verbandstag des LFV für Sonnabend, den 17. September 2022 einzuberufen.

Datum: Sonnabend, 17. September 2022
Ort: Stadthalle Rostock (Südring 90, 18059 Rostock)
Beginn: 10 Uhr (Einlass ab 9 Uhr, Zugang ausschließlich mit Delegierten- oder Gastkarte)

Delegierte  

Nachfolgende Personenkreise nehmen als Delegierte mit Direktmandat am Verbandstag teil:

  1. Die Delegierte der Vereine. Die Anzahl ist wie folgt geregelt: Pro fünf Vereine je KFV/FV ist ein stimmberechtigter Delegierter für den Landesverbandstag zu nominieren
  2. Die Mitglieder des Vorstandes, Ehrenpräsidenten, die Vorsitzenden der Rechtsorgane des LFV
  3. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes (§ 26 BGB) der sechs KFV/FV

Die unmittelbare Einladung der Delegierten einschließlich der Zusendung der Verbandstagsunterlagen erfolgt schriftlich über die jeweiligen KFV/FV.

Die Delegierten müssen volljährig sein. (Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.)

Ehrenmitglieder und Ausschussmitglieder des LFV nehmen als Delegierte ohne Stimmrecht teil.

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Geschäftsordnung für die Durchführung des 9. Ordentlichen Verbandstages
  2. Grußwort der Ehrengäste
  3. Auszeichnungen und Ehrungen
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Ausschüsse des LFV
  5. Bericht der Rechtsorgane des LFV
  6. Bericht des Wirtschaftsprüfers
  7. Erledigung von Anträgen zu Satzung und Ordnungen
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl einer Wahlkommission und eines Wahlleiters
  10. Neuwahl bzw. Bestätigung des Vorstandes und der Rechtsorgane
  11. Bestimmung des Tagungsortes für den folgenden ordentlichen Landesverbandstag
  12. Anfragen und Mitteilungen

Anträge

Anträge auf Änderung der Satzung und Ordnungen konnten zum Verbandstag entspr. § 26 der Satzung von den Organen des LFV, den KFV/FV sowie den Vereinen eingebracht werden. Sie waren spätestens bis 6. August 2022 bei der LFV-Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Die Anträge sind im offiziellen Berichtsheft einsehbar. Mögliche zugehörige Abänderungsanträge sind auf dieser Seite aufgeführt.

Kandidat:innenvorschläge

Kandidatenvorschläge zur Wahl waren dem Vorstand entspr. § 25, Ziff. 5. der Satzung schriftlich bis spätestens 17. August 2022 bekannt zu geben. Vorschlagsberechtigt waren alle Organe des LFV, die KFV/FV und die Vereine. Nicht fristgemäß eingehende Vorschläge werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Die Vorschläge sind im offiziellen Berichtsheft sowie im Artikel Personalvorschläge für den 9. Ordentlichen Verbandstag stehen fest" einsehbar.


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